Hallo! Die Online-Unterweisungsplattform zum direkt loslegen

Arbeit & Gesundheit, Nachhaltigkeit, Hygiene & Compliance

– Wir machen Rechtssicherheit lebendig –

Gleich loslegen und ausprobieren...

4 Wochen kostenfrei testen!

Prüfen Sie die Plattform und alle +160 Online-Module auf Herz und Nieren! Legen Sie so viele Mitarbeitende und Abteilungen an, wie Sie möchten.

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Jedes Unternehmen oder jeder Bildungsanbieter ist anders! Wir haben die passende Lösung. Mit unserem LMS, SCORM oder mit unseren Technologiepartnern.

Einfacher und sicherer geht's nicht

Testen & Loslegen

Unternehmen oder Akademien registrieren und Administratoren für verschiedene Abteilungen oder Standorte anlegen. Ordnen Sie Mitarbeitenden die gewünschte Kurse zu und legen Sie los.

Rechtssicherheit

Zu jedem Thema erhalten Sie Hinweise zu ergänzenden Maßnahmen aufgrund bestehender Regelwerke. Wir prüfen Ihre Betriebsanweisungen und passen unsere Inhalte an.

Alles im Blick

Ihre Mitarbeitenden lernen und Sie verfolgen den Lernfortschritt für jeden Einzelnen oder für Gruppen. Erfolgskontrollen werden dokumentiert und Zertifikate lassen sich ausdrucken.

Nie alleine!

Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit unserer technischen und rechtlichen Expertise bei der Einrichtung rechtssicher Unterweisungsprozesse.

Kunden die uns vertrauen

3.000+ Kunden schenken uns ihr Vertrauen, vom kleinen Handwerksbetrieb bis hin zum Großunternehmen.

Online - Themenübersicht

ohne Ausbildung kein sicherer einsatz

Bei uns finden Sie alle Inhalte zum theoretischen Teil der allgemeinen Ausbildung zu Bediener*innen mobiler Arbeitsmitteln.

  • Gabelstaplerfahrerausbildung (12 Module)
  • Schubmaststapler (9 Module)
  • Teleskopstaplerausbildung (5 Module)
  • Hubarbeitsbühnenausbildung (4 Module)
  • LKW-Ladekranausbildung (5 Module)
  • Erdbaumaschinen (5 Module)
  • Kommissionierstapler (5 Module)
  • Kranführerausbildung (6 Module)
  • Mobilkranführerausbildung (18 Module)
  • Anschlagen von Lasten (2 Module)

Vorgesetzte benötigen führungskraft

Der Gesetzgeber kennt ausschließlich den „Arbeitsgeber“, der seine Aufgaben und Pflichten deshalb gut kennen sollte.

  • Arbeitsschutz für Vorgesetzte
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Rechtssicher Unterweisen
  • Fremdfirmenunterweisung
  • Alkohol & Drogen
  • Fremdfirmenkoordinator
  • Beinaheunfälle
  • Sicherheitsbeauftragter

verwaltung

Erstunterweisung (Teil1)

  • Grundlagen, Geschichte, Verantwortung, Gefährdungen und Konsequenzen

Erstunterweisung (Teil2) 

  • Büroarbeit, Sicherheitskennzeichnungen, Stolpern, Leitern und Tritte

Erstunterweisung (Teil3) 

  • Erste Hilfe, Lärmschutz, Brandschutz

Abschlusstest zur Erstunterweisung

handwerk & produktion

Erstunterweisung (Teil1) 

  • Grundlagen, Geschichte, Verantwortung, Gefährdungen und Konsequenzen

Erstunterweisung (Teil2)

  • Sicherheitskennzeichnungen, Stolpern, Leitern, Heben und Tragen

Erstunterweisung (Teil3) 

  • PSA, Hautschutz, Erste Hilfe, Lärmschutz, Brandschutz, Gefahrstoffe

Abschlusstest zur Erstunterweisung

kein zutritt für unbefugte

Beim Einsatz von Fremdfirmenmitarbeitenden obliegen die Arbeitsschutzpflichten dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Grundlage dafür ist neben dem Arbeitsschutzgesetz (§ 8) auch die Unfallverhütungsvorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (DGUV- Vorschrift 1).

Denn nach § 5 hat der Unternehmer bei der Erteilung von Aufträgen den Fremdunternehmer zur Einhaltung der  Arbeitsschutzvorschriften anzuhalten. Außerdem hat er ihn bei der Gefährdungs-beurteilung im Hinblick auf die betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen. 

Sie liefern uns Ihre internen Vorgaben für den Einsatz von Fremdfirmen und wir bauen diese in unsere Standard-Unterweisungen ein.

was alle betrifft

Online-Unterweisungen für den Verwaltungsbereich jedes Unternehmens.

  • Büroarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplatz)
  • Brandschutz
  • Erste Hilfe
  • Heben und Tragen
  • Gehörschutz
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
  • Defibrillator
  • Alkohol und Drogen (Mitarbeiter*innenversion)
  • Psychische Belastungen / Stress / Resilienz
  • Hautschutz
  • Sicherheitskennzeichnung
  • Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle
  • Leitern und Tritte
  • Homeoffice (Mobiles Arbeiten)

mobile arbeitsmittel

Die Unterweisungen orientieren sich an den zugrundeliegenden Qualifikationen

  • Gabelstapler (Frontgabelstapler)
  • Schubmaststapler
  • Zugmaschinen und Anhänger
  • Mitgänger Flurförderzeuge
  • Kranführer (Hallen- und Portalkran)
  • Hubarbeitsbühnen
  • Teleskopstapler
  • LKW-Ladekran
  • Erdbaumaschinen (Bagger)
  • Dienstwagen allgemein
  • Dienstwagen Herbst & Winter
  • Anschlagen von Lasten
  • Indoorschlepper
  • E-Boy
  • Kommissionierstapler
  • Gabelstapler – Batterie laden
  • Gabelstapler – Arbeitsbühne
  • Gabelstapler – Öffentlicher Straßenverkehr
  • Mobilkranführer
  • Fahrrad und Pedelac

Produktion und werkstätten

  • Druckbehälter (Gasflaschen)
  • Explosionsschutz
  • Arbeiten mit Druckluft
  • Ladungssicherung auf Fahrzeugen Laserschutz
  • Strahlenschutz
  • Kältearbeitsplätze
  • Alleinarbeit
  • Batterieladegeräte
  • Dieseltankstelle
  • Hochdruckreiniger
  • Winden, Hub- und Zuggeräte
  • Einsatz von fahrbaren Arbeitsbühnen
  • Arbeiten auf Fassadengerüsten
  • Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen
  • Sicheres Bedienen von Pressen
  • Abfallsammlung
  • Aufzüge
  • Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
  • Förderbänder
  • Gasleitungen
  • Gleisbereiche
  • Instandhaltung
  • Erlaubnisscheine
  • Hitzearbeitsplätze
  • Lichtbogenschweißen
  • Lockout-Tagout (LOTO)
  • Hebebühnen (Werkstätten)
  • Schlauchleitungen
  • Spanabhebende Verfahren
  • Stich- und Schnittverletzungen
  • Schweißen und Schneiden
  • Vibrationen und Schwingungen
  • Handwerkszeuge
  • Ziehen und Schieben
  • Sicheres Arbeiten auf Baustellen

gefährliche Arbeitsstoffe

80.000 bis 100.000 verschiedene gefährliche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse kommen in Gewerbebetrieben zum Einsatz. Jeder unsachgemäße Umgang  kann zu Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen.

  • Gefahrstoffe
  • Gefahrstofftransport (Gefahrgut)
  • Kühlschmierstoffe
  • Flüssiggase
  • Stäube (Steinstäube)
  • Wassergefährdende Stoffe
  • CMR-Stoffe
  • Flusssäure
  • Kohlendioxid
  • Säuren und Laugen
  • Legionellen
  • Sauerstoff
  • Stickstoff
  • Heiße Medien
  • Hydraulikflüssigkeiten
  • Mineralwolle-Dämmstoffe
  • Asbest

wenn die spannung steigt

Auswirkungen von Stromunfällen sind meist schwerwiegender als der Durchschnitt aller Arbeitsunfälle und liegt etwa 20-mal höher als bei allen anderen meldepflichtigen Arbeitsunfällen.

  • Gefahren des elektrischen Stromes
  • Die 5 Sicherheitsregeln
  • Arbeiten unter Spannung
  • Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
  • Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Elektromagnetische Felder (EMF)
  • Arbeiten mit elektrischen Arbeitsmitteln

damit alles sauber bleibt

Sobald in einem Unternehmen mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen alle Mitarbeitenden die Grundlagen von Hygiene verinnerlichen.

  • Infektionsschutz Folgebelehrung nach §43 IfSG
  • Personalhygiene
  • Mikrobiologie
  • Produkt- und Produktionshygiene
  • Küchenhygiene
  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel

Wir machen Recht lebendig

Grundvoraussetzung für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ist die Einhaltung von Regeln. Diese Regeln bestehen aus Gesetzen, Verordnungen, ethischen Standards und Unternehmensleitlinien. 

  • Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG)
  • Informationssicherheit
  • Datenschutz (DSGVO)
  • Compliance
  • Schicht- und Nachtarbeit
  • Mutterschutz
  • Jugendschutz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen
  • Energiemanagement
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Cybersecurity 
  • KI-Anwendungen (EU AI Act)

Unser Shop

Einzellizenz (pay-per-use)

Flexibel einzelne Online-Unterweisungen auswählen
9
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pro Modul
  • Unterweisungskatalog +160 Kurse
  • Link zur Lernplattform
  • Zertifikatausdruck

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Vollen Zugriff auf alle +160 Module
39
00
Jahreslizenz pro Mitarbeitenden
  • Attraktive Staffelpreise
  • Administratorzugang
  • Anlegen von Unternehmen/Abteilungen/Standorte
Pauschal

Sind noch Fragen offen?

Wie funktioniert die Testphase?

Sie erhalten für 4 Wochen einen kostenfreien Zugang zu unserer Plattform mit allen Funktionen und mit Zugriff auf alle Kurse. Diese Testphase ist komplett kostenlos und ohne Angabe von Zahlungsdaten. In dieser Zeit können Sie zu Ihrer Organisation weitere Abteilungen oder Standorte anlegen und Mitarbeitende einladen, Schulungen starten und alle Funktionen in Ruhe und ausgiebig testen.

So starten Sie den kostenlosen Probezeitraum:

  1. Klicken Sie oben auf den Button „Testphase starten“.
  2. Es öffnet sich ein Formular mit den notwenigen Informationen für uns.
  3. Sie erhalten noch am selben Tag die Zugangsdaten.
  4. Starten Sie direkt durch!

Die kostenlose Testphase endet automatisch nach 4 Wochen – ganz ohne Kündigung oder weitere Schritte ihrerseits.

Möchten Sie die Plattform mit allen Inhalten dauerhaft nutzen, können Sie jederzeit selbstständig direkt in der Plattform auf eine zahlungspflichtige Jahreslizenz bestellen.

Die Abrechnung kann auf zwei verschiedene Weisen erfolgen:

  1. „Pauschal“ pro Mitarbeitenden und Jahr für alle Unternehmen, die sich einen flexiblen Zugriff auf  alle Module Wünschen.
  2. „Einzelabrechnung“ pro Kurs für Unternehmen,  die Online-Unterweisungen nur ergänzend einsetzen möchten.  Die Einzelabrechnung eignet sich insbesonders für Bildungsanbieter (Akademien, Fahrschulen etc.), die Online-Unterweisungen oder Qualifikationen über unsere Plattform verkaufen möchten. Hier bieten wir attraktive Rabattstaffelungen an, beginnend bei 30%.

Das Gesetz gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) schreibt vor, dass Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit belehrt werden müssen. Nach §5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die als Grundlage für die umzusetzenden Schutzmaßnahmen dient. Da diese betrieblichen Gefährdungen einem externen Anbieten von Online-Unterweisungen nicht bekannt sein können, ist eine Online-Unterweisungen per se zunächst nicht rechtssicher. Hinzu kommen verschiedene weitere Rechtsbereiche, wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), PSA Kategorie III etc., die eine persönliche Unterweisung und/oder Übungen vorschreiben. Ausserdem müssen anlassbezogene Unterweisungen aufgrund bestimmter Ereignisse immer direkt persönlich durch die verantwortliche Führungskraft erfolgen.

Aus diesem Grund klären wir immer zusammen mit unseren Kunden, welche weiteren Maßnahmen über die Online-Unterweisung hinaus erforderlich sind, um den gesamten Unterweisungsprozess des Unternehmens und seiner individuellen Organisatíonstruktur rechtssicher zu gestalten.

Wir machen kein Lehrbuch zu „Klicken“. Unsere Online-Unterweisungsmodule holen die Mitarbeitenden thematisch ab. Dabei verwenden wir betriebliche, aber auch private Umstände und Erfahrungen. So wecken wir auf die unterschiedlichste Art und Weise das Interesse der Zielgruppe. 

Die mediale Gestaltung besteht aus einer Kombination aus Fakten, Texten, Bildern, Animationen und Filmen sowie Sprachausgaben, um die Inhalte abwechslungsreich und kurzweilig zu vermitteln. Zusätzlich werden in die Unterweisungen regelmässig interaktive Übungen eingebettet, um die Aufmerksamkeit der lernenden Mitarbeiter zu erhöhen.  Darüber hinaus geben wir Hinweise, das gelernte in den betrieblichen Alltag zu integrieren.

Die Inhalte von interaktiven Standardunterweisungen entsprechen nur selten zu 100% den erforderlichen Inhalten, die sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ergeben. Wir bieten unseren Kunden deshalb an, unsere Inhalte mit den Betriebsanweisungen des Unternehmens abzugleichen und ggf. unsere Inhalte anzupassen. Nur so entstehen tatsächlich rechtssichere Unterweisungen.

Auch wenn Sie bereits ein eigenes LMS nutzen, können Sie unsere Inhalte dennoch nutzen. Wir stellen Ihnen unsere Online-Unterweisungen in allen gägnigen Formaten (SCORM, xAPI etc.) zur Verfügung.